Erst nahmen sie sich die Raucher vor ...

Erst nahmen sie sich die Raucher vor und ich habe den Mund gehalten. Dann nahmen sie sich die Trinker vor und ich habe den Mund gehalten. Dann nahmen sie sich die Dicken vor und ich habe den Mund gehalten. Dann nahmen sie sich mich vor. (Frei nach Martin Niemöller)

Samstag, 22. November 2014

Schlappe für Steffens

Das Bundesverwaltungsgrericht hat am 20.11. entschieden, dass es nicht zulässig ist per Verwaltungsakt zu behaupten, dass e-Zigaretten wie Arzneimittel behandelt werden müssen.

Insgesamt ging es um drei Revisionsverfahren. Beklagt wurden:
  • Die Stadt Wuppertal
  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel (d.h. die Bundesrepublik Deutschland)
  • Das Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (d.h. das Land Nordrhein Westfalen)
 Die Kläger waren Teilnehmer der freien Wirschaft.

Alle drei Klagen waren zuvor schon durch zwei Instanzen gegangen. Eine Klage vor einem Verwaltungsgericht war jeweils gescheitert, aber die Berufungsverfahren vor einem Oberverwaltungsgericht hatten Erfolg. Damit standen die Beklagten Behörden erst einmal als Rechtsbrecher da. Auch Barbara Steffens, die Grüne Gesundheitsministerin des Landes NRW stand nicht gut da.

Also gingen die uneinsichtigen Beklagten in Revision. Aber das nützte ihnen nichts. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte alle drei Urteile der Oberverwaltungsgerichte.

Dieses Urteil besagt überigen nicht, dass e-Zigaretten keine Medikamente sind. Darüber haben Verwaltunggerichte nicht zu entscheiden. Es besagt lediglich, dass die beklagten Behörden gegen geltendes Recht verstoßen haben. Dem Land NRW steht jetzt eine Schadenersatzklage vom Verband des E-Zigarettenhandels über 90 Millionen Euro ins Haus.

Ist jetzt alles gut?

Der Versuch, die e-Zigarette durch eine Einstufung als Medikament vom Markt zu fegen dürfte damit vom Tisch sein. Auch das EU-Parlament hatte sich in der Abstimmung zum Amendment 170 gegen eine solche Regelung ausgesprochen.

Aber es ist nicht damit zu rechnen, dass die "public health" Funktionäre nun klein beigeben werden. Schließlich profitieren sie, ebenso wie die Tabakindustrie und die Staatskasse, ganz erheblich von den Rauchern.

Ihr Einfluss auf die öffentliche Meinung ist immer noch enorm. Dort herrscht derzeit eine gewisse Verlustangst. Viele haben sich daran gewöhnt auf die Raucher herabzublicken und wollen es sich nun nicht nehmen lassen, auch den Dampfern mit Verachtung zu begegnen. Das ist das Klientel dieser Funktionäre.

Als in der EU-Debatte das Thema "Arzneimittel" vom Tisch war, tauchte nur wenige Wochen später eine völlig anderer Vorschlag auf: diesmal sollten nachfüllbare Verdampfer verboten werden. Auch dieses Verbot hätte die e-Zigarette, so wie wir sie momentan kennen, vom Markt gefegt.

Eine wirklich sinnvolle Maßnahme bestünde darin, die Institutionen der öffentlichen Gesundheit  ordentlich zurecht zu stutzen. Schließlich schaden sie der Volksgesundheit und sie brechen Gesetze.

Den wahren Übeltätern kommt man aber nicht so leicht bei. Sie erlassen schließlich weder Gesetze noch Verordnungen gegen die man klagen könnte. Sie gründen keine Firmen oder Parteien, sondern tarnen sich als Forschungseinrichtungen und wählen Rechtsformen, wie gemeinnützige Vereine oder Stiftungen. Sie üben ihren Einfluss in Form von "Experten-Empfehlungen" aus.

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